Tritt- und Setzstufen
Tritt- und Setzstufen – eine immer wieder notwendige Treppenvariante für unsere Kunden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um nichts anderes, als um das so genannte Belegen von (meist vorhandenen) Treppenrohlingen. Eine Treppe - belegt mit Tritt- und Setzstufen - besteht also:
- aus einem Unterbau
- dem Rohling (meist aus Beton gegossen)
- 3 cm starken Tritt- und 2 cm starken Setzstufen